Berufsethik Schwimmlehrpersonen

Die Berufsethik für Schwimmlehrpersonen definiert die Grundhaltung in der Tätigkeit als Schwimmlehrperson. Sie basiert unter anderem auf der UNO-Menschenrechtscharta und auf der UN-Kinderrechtskonvention. Alle Schwimmlehrpersonen sind ethisch verpflichtet diese Werthaltungen einzuhalten, allfällige Verdachtsfälle den Fachstellen oder dem Schweiz. Schwimmlehrerverband zu melden.


Allgemeine Einstellung

Allen Menschen gebührt Achtung und Anerkennung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung und Lebensgestaltung. Dies bedeutet jedoch nicht die uneingeschränkte Bejahung aller Verhaltensweisen.

Wir respektieren die Ethik Charta im Sport.


Unterrichtstätigkeit

Wir unterrichten mit Wertschätzung gegenüber jeder Person. Wir respektieren das jeder Mensch einzigartig und eine eigenständige Persönlichkeit ist.


Umgang mit Kindern

Wir respektieren die UN-Kinderrechtskonvention. Kinder haben ein Recht auf Persönlichkeit, Privatsphäre, Entwicklung und Nicht-Diskriminierung.

Sexuelle Übergriffe: Jede Form von physischer oder psychischer Machtausübung einer Lehrperson gegenüber Kindern ist absolut inakzeptabel. In den Informationsunterlagen werden «sexuelle Übergriffe» und weitere Begriffe genauer erläutert.


Umgang mit Erwachsenen

Wir respektieren den individuellen Lernfortschritt jedes Menschen. 

Wertschätzung und Integrität des einzelnen Menschen stehen für uns an erster Stelle.


Umgang mit Senioren

Jeder Mensch bleibt sein Leben lang lern- und entwicklungsfähig.

Wertschätzung und Integrität des einzelnen Menschen stehen für uns an erster Stelle.

Beratungshotline für Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen 7x24h Merkblätter Definition Sexuelle Belästigung
Share by: