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Arbeitsrechtsfragen

Viele Schwimmlehrpersonen, welche nicht an einer öffentlichen Schule angestellt sind, arbeiten oft in einer Stundenlohnvereinbarung. Auch in einer Stundenlohnvereinbarung haben die ArbeitnehmerInnen Rechte betreffend Lohnfortzahlung, Krankheitsausfall, Versicherungen, usw.

Auf folgendem Link von der Arbeitnehmergewerkschaft Unia finden sie wertvolle Informationen betreffend Arbeitsrecht für Angestellte im Stundenlohn.

Als Mitglied vom Schweiz. Schwimmlehrerverband erhalten sie eine Berufsrechtsschutzversicherung, welche sie als ArbeitnehmerIn unterstützt ihre Rechte bei den Arbeitgebern durchzusetzen.