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Berufsethik Schwimmlehrpersonen

Die Berufsethik für Schwimmlehrpersonen definiert die Grundhaltung in der Tätigkeit als Schwimmlehrperson. Sie basiert unter anderem auf der UNO-Menschenrechtscharta und auf der UN-Kinderrechtskonvention. Alle Schwimmlehrpersonen sind ethisch verpflichtet diese Werthaltungen einzuhalten, allfällige Verdachtsfälle den Fachstellen oder dem Schweiz. Schwimmlehrerverband zu melden.

Allgemeine Einstellung
Allen Menschen gebührt Achtung und Anerkennung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung und Lebensgestaltung. Dies bedeutet jedoch nicht die uneingeschränkte Bejahung aller Verhaltensweisen.
Wir respektieren die Ethik Charta im Sport.

Unterrichtstätigkeit
Wir unterrichten mit Wertschätzung gegenüber jeder Person. Wir respektieren das jeder Mensch einzigartig und eine eigenständige Persönlichkeit ist.

Umgang mit Kindern
Wir respektieren die UN-Kinderrechtskonvention. Kinder haben ein Recht auf Persönlichkeit, Privatsphäre, Entwicklung und Nicht-Diskriminierung.
Sexuelle Übergriffe: Jede Form von physischer oder psychischer Machtausübung einer Lehrperson gegenüber Kindern ist absolut inakzeptabel. In den Informationsunterlagen werden «sexuelle Übergriffe» und weitere Begriffe genauer erläutert.

Umgang mit Erwachsenen
Wir respektieren den individuellen Lernfortschritt jedes Menschen. 
Wertschätzung und Integrität des einzelnen Menschen stehen für uns an erster Stelle.

Umgang mit Senioren
Jeder Mensch bleibt sein Leben lang lern- und entwicklungsfähig.
Wertschätzung und Integrität des einzelnen Menschen stehen für uns an erster Stelle.